Bei Kellerräumen ist zwischen isolierten Kellerräumen (nach EnEV gebaut - max. 20-30 Jahre alt) und ungedämmten Kellern im Altbau zu unterscheiden.
Für ungedämmte Kellerräume gilt:
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf man ungedämmte Keller nicht beheizen. Das ist nachvollziehbar, weil ansonsten großen Mengen an Energie für die Beheizung erforderlich wären. Selbst wenn es nicht verboten wäre, es würde sich schlicht nicht lohnen und wäre ökologisch nicht vertretbar.
Zudem besteht bei unbeheizten Kellerräumen eine relativ hohe Gefahr einer Kondenswasser- und dementsprechend einer Schimmelbildung. Wir empfehlen Dir für die Nutzung derartiger Kellerräume die Ertüchtigung der Dämmung. Sind die Kellerräume dann gedämmt, kannst Du diese problemlos mit Inveo-Infrarotheizungen temporär oder dauerhaft heizen und damit für mehr als nur zur Einlagerung nutzen.
Die infrarote Direktwärme hilft Dir dabei die Kellerwände warm und trocken zu halten. Das funktioniert effektiver als bei jeder Konvektionsheizung.
In ungedämmten Kellerräumen ist insbesondere die Bildung von Schimmel ein Problem, dem mit regelmäßigem Lüften begegnet werden muss. Dabei sollte die Luftfeuchtigkeit nicht über 60% liegen. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Sobald sie wieder abkühlt, gibt sie die Nässe erneut an ihre Umgebung ab. Ein regelmäßiges Stoßlüften ist angeraten.
Für unter 20,- Euro bekommt man geeignete Hygrometer, mit denen man die Luftfeuchtigkeit kontrollieren kann. Etwas komfortabler geht das mit Smart-Home-Komponenten, bei denen man einen Schwellwert einstellen kann, ab dem man proaktiv informiert wird.
Wer in schlecht isolierten Kellerräumen seine Wäsche trocknen will, sollte unbedingt auf richtiges Lüften achten. Hier kann eine Infrarotheizung unter der Kellerdecke in ausreichender Entfernung zur aufgehängten Wäsche den Trocknungsprozess stark beschleunigen. Aber auch hier gilt: Im Anschluss an die Trocknung der Wäsche muss die feuchte Luft schnellstmöglich aus dem Keller (10-15 Minuten Stoßlüften) und die Infrarotheizung wieder abgeschaltet werden.
Beim Lüften - wenn möglich - Zeiten abwarten zu denen es nicht regnet, ansonsten hat man am Ende mehr Luftfeuchtigkeit im Keller als zuvor. Regnet es konstant über längere Zeit ist der Einsatz eines Luftentfeuchters zu empfehlen.
Für das Lüften im Sommer gilt: Am besten morgens oder abends die Fenster öffnen, damit die einströmende Luft möglichst kalt ist und entsprechend wenig Feuchtigkeit mitführt.
Für gut gedämmte Kellerräume gilt:
Dienen die Räume ausschließlich der Lagerung sollte eine Raumtemperatur von 15 – 16° Celsius nicht unterschritten werden. Meist ist dafür nur wenig Heizenergie erforderlich. Schon kleine Infrarotheizungen wie das Modell Joules mit 60 x 60 cm und 330 Watt in Kombination mit unserem Funk-Thermostat reichen für die meisten Räume aus, um ein Abfall der Raumtemperatur unter 15° Celsius zu verhindern.
Die dafür erforderliche Energiemenge ist gering und bei der thermischen Gesamtlast des Gebäudes zu vernachlässigen.
Wird der Keller temporär (Fitnessraum, Werkstatt) oder dauerhaft (HomeOffice) in wohnraumähnlicher Weise genutzt, können diese Räume einfach mit infraroter Strahlungswärme beheizt werden. Die infrarote Strahlungswärme dringt tief in die Wände ein und trägt zur Trocknung bei. Das beugt der Schimmelbildung vor. Dennoch gilt auch in diesen Räumen: Regelmäßiges Stoßlüften ist wichtig! Nur so kann die Luftfeuchtigkeit zuverlässig nach aussen geführt werden. Die Energiekosten sind bei dauerhafter Nutzung analog der Berechnung des restlichen Wohnraums zu ermitteln. Bei gelegentlicher Nutzung ist der Energiebedarf anteilig zu berechnen.
Beispiel für einen Fitnessraum der an zwei Wochentagen für je 1 Stunde genutzt wird:
Absenktemperatur: 16° C / Nutzungstemperatur: 19° C
Vorheizzeit: 2 x 4 Stunden / Nutzungsdauer: 2 x 1 Stunde
Gesamtheizdauer pro Woche: 10 Stunden
Zeitanteil der Heizdauer auf die gesamte Woche: 16,8%
Für den Raum ist also der Energiebedarf gemäß seiner Dämmung zu ermitteln und das Ergebnis mit 16,8% anteilig in den Gesamtenergiebedarf des Objektes mit einzubeziehen.